Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten über das betreffende Objekt Gebrauch macht.

  1. Die Angebote erfolgen aufgrund der vom Verkäufer bzw. Vermieter an MRP Kanzlei für Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von MRP Kanzlei für Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG nicht übernommen.

Der Käufer bzw. der Mieter ist deshalb selbst verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst nochmal zu prüfen. Es kann ebenso keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet bzw. verkauft wird.

  1. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von MRP Kanzlei für Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG an Dritte weitergegeben werden.

Verstößt der Angebotsempfänger hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Angebotsempfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

  1. MRP Kanzlei für Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  2. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzgl. des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
  3. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund der Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit von MRP Kanzlei für Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG wird die marktübliche Provision in Höhe von 4,76 % aus dem Kaufpreis, d. h. 4 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
  1. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Gebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. dem Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
  2. Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich -spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
  3. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig.
  4. Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
  5. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.